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Avatar von Henningar
  • Henningar

mehr als 1000 Beiträge seit 08.04.2014

Das war aber mal eine ganz besonders schlaue Gegenargumentation.

Also ist die Mehrwertsteuer für Unternehmen kein durchlaufender Posten den letzlich allein der Endverbraucher tragen darf?

"Der Vorsteuerabzug ist einer der zentralen Begriffe des Umsatzsteuerrechts (§ 15 UStG) und bezeichnet das Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen. Gleiches gilt für entstandene Einfuhrumsatzsteuer, erklärte Erwerbsteuer und erklärte als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer. Für Kreditinstitute, deren Kredit- und Einlagengeschäft nicht der Umsatzsteuer unterliegt, bestehen Sonderregelungen, siehe Bankenschlüssel. Ist die Vorsteuer höher als die vereinnahmte Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt den übersteigenden Betrag. ----Durch den Vorsteuerabzug wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer wirtschaftlich nur vom Endverbraucher getragen wird bzw. von Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (wie bei Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung).----"

http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)#Vorsteuerabzug
Kindchen, Kindchen.

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