Henningar schrieb am 29.01.2015 23:43:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)#Vorsteuerabzug
Kann man auch etwas anschaulicher erklären:
Wenn ich ein Produkt erzeuge, dafür Rohmaterial im Wert von 1.19 € einschl. VSt einkaufe und es für 2,38 einschl. MwSt verkaufe, dann kann ich die 19 Cent an den Rohstofflieferanten gezahlte Vorsteuer von der vereinnahmten MwSt abziehen.
Diese 19 Cent werden also an den Hersteller des Rohmaterials durchgereicht.
Bleiben noch 19 Cent vereinnahmte MwSt, die ich an das Finanzamt abführen muss.
Und der Schluss:
Ohne Vorsteuerabzug wäre ich gegenüber einem Großunternehmen im Nachteil, das sowohl die Rohstoffe als auch das Endprodukt herstellt, denn ich müsste 19 Cent USt auf den Wareneinkauf zahlen, was sich das Großunternehmen ersparen kann.