szul schrieb am 07.10.2024 18:34:
Guckstu schrieb am 07.10.2024 16:48:
Nun ist das nur der israelische Standpunkt, und da gibt es so viele Fürs und Widers, und ich selbst würde sagen, ich kann gar nicht unterschieden, ob so eine Rechtfertigung stichhaltig ist oder nicht.
Vielleicht bist du deswegen kein "Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism"?
Die Genfer Konventionen sind in dem Bezug sehr eindeutig.
Nein, sind sie eben nicht.
Das geht schon damit los, dass die Genfer Konventionen für Konflikte innerhalb eines Staats und für Konflikte zwischen Staaten Paragrafen haben, aber dieser Konflikt ist weder innerstaatlich (Libanon ist nicht Israel) noch zwischenstaatlich (Israel kämpft gegen die Hisbollah, nicht gegen den Libanon).
Gaza ist noch komplizierter, es ist de jure kein Staat, aber de facto schon. Und natürlich spielt auch de facto eine Rolle, fürs Völkerrecht gibt es keine Gerichte, deren Interpretation bindend ist (der IStGH ist so ein Gericht, aber er kann seine Urteile nicht durchsetzen).