Mietspiegel (§558 BGB) bedeutet kurz gesagt Flächeneffizienz. Oder anders gesagt Mieterhöhung durch Bebauung. Vormals 3-stöckige Bauten werden durch 10-stöckige Hochhäuser ersetzt. Alle Mieten der Umgebung steigen parallel dazu in 10 Jahren um bis zu 50% ohne das irgendeine Verbesserung der Wohnlage stattfindet.
Das ist gesetzliche Regelung seit 1949. Sowohl dem Fragesteller als auch dem Interviewtem scheint das nicht bekannt zu sein. Völlig frei von Kenntnis läßt sich leicht schwadronieren.