Du wirst dich nicht wehren können, wenn du weiter einen Stromvertrag haben willst. Die Messeinrichtung gehört laut Vertrag dem Versorger und der darf bestimmen was die kann.
Du wirst dich nicht wehren können, wenn du weiter einen Stromvertrag haben willst. Die Messeinrichtung gehört laut Vertrag dem Versorger und der darf bestimmen was die kann.