pewoo schrieb am 19.07.2024 10:13:
Im Wesentlichen reicht es,die teuren Zeiten von 7-10 und 17-21 Uhr zu meiden.
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Mann muss den eletrischen Strom einfach nicht dann verbrauchen, wenn man zu Hause ist und nicht gerade schläft.
Das mag für Empfänger des Bürgergeldes praktikabel sein, aber die große Mehrheit der berufstätige Menschen werden einen nennenswerten Teils des am Wohnort benötigten elektrischen Stroms eben genau zu den von Ihnen genannten Zeiten verbrauchen müssen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2024 11:10).