§40 WaffG http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__40.html
[...]1.3.7
Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die
vorbezeichneten Gegenstände;
[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html
[...]1.3
Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie
eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für
eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern)
sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die
vorbezeichneten Gegenstände.
[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_81.html
so haben unsere ehrenwerten Politiker in ihrer unvergleichbaren
Weisheit und Voraussicht entschieden.....
bombjack
[...]1.3.7
Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die
vorbezeichneten Gegenstände;
[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html
[...]1.3
Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie
eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für
eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern)
sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die
vorbezeichneten Gegenstände.
[...]
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so haben unsere ehrenwerten Politiker in ihrer unvergleichbaren
Weisheit und Voraussicht entschieden.....
bombjack