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Avatar von bombjack

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2000

Re: Verbotener Gegenstand laut

Yep..... wollte nur drauf hinweisen, weil eben bei Deinem Link das
Teil mit der Armstütze erschien und laut Waffengesetz der Versuch des
Erwerbens schon strafbar ist, zudem ist in dem Paragraphen auch die
Fahrlässigkeit strafbewährt, so dass eine Bestellung im Ausland
ausreicht um in den vollen Genuß des WaffG zu kommen mit allem was
Staatsanwaltschaft zu bieten hat.

bombjack
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