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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Ergänzung, Persönlichkeitsrechte der photoraphierten

Menschen ( inkl. Polizei ) gelten nur betreff Veröffentlichung
und/oder Aufnahmen in privaten Räumen, Hausrecht usw.

Die Rechte hat grundsätzlich der Photograph, es besteht
Veröffentlichungsverbot ohne Zustimmung, nicht aber Aufnahmenabgabe-
oder Löschungspflicht!!
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