Nur Luftaufnahmen von MILITÄRISCHEN Vorgängen, Einrichtungen und
Anlagen UND die Weitergabe an Fremde zum Schaden der Bundesrepublik.
Beweissicherung von Gestzesverstößen für innländische
Gerichtsverfahren dürfte nicht "Schaden für die Bundesrepublik" ..
STGB 109 (2)....
Anlagen UND die Weitergabe an Fremde zum Schaden der Bundesrepublik.
Beweissicherung von Gestzesverstößen für innländische
Gerichtsverfahren dürfte nicht "Schaden für die Bundesrepublik" ..
STGB 109 (2)....