Unser Grundgesetz garantiert das Asylrecht auf Grund politischer Verfolgung der Schutzsuchenden, nicht auf Grund deren "Benehmens".
Durchaus richtig, allerdings unter Voraussetzungen, die auf die überwiegende Mehrheit der Personen die in Deutschland Asyl wollen niemals zutreffen kann.
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Wer also nicht gerade per Flugzeug oder Schiff einreist dürfte in Deutschland gar kein Asyl bekommen, dass dieser zehntausendfach stattfindende Verstoß gegen das Grundgesetz in Deutschland so gar nicht thematisiert wird überrascht mich immer wieder.