ic61 schrieb am 12.06.2022 23:44:
FYI: Unser Grundgesetz garantiert das Asylrecht auf Grund politischer Verfolgung der Schutzsuchenden, nicht auf Grund deren "Benehmens".
Das ist korrekt. Für diese sehr kleine Gruppe der Asylbewerber gibt es also objektive Gründe, ihnen einen Aufenthaltsrecht zu gewähren. Für alle anderen gilt im Prinzip, dass der aufnehmende Staat freiwillig ein Aufenthaltsrecht erteilt, und entsprechend kann dies mit Bedingungen verknüpft werden, z.B. mit der Bedingung, dass bevorzugt der ein Aufenthaltsrecht erhält, bei dem angenommen werden kann, dass sein Aufenthalt nur zu geringen Problemen führen wird.
Beim Gros der 2015 aufgenommenen Einreisenden handelte es sich um Kriegsflüchtlinge aus Syrien.
D.h. vorwiegend um Einreisende, die nach Deiner obigen Definition nicht unters Asylrecht fallen. Genausowenig wie die Ukrainer, denen jetzt ein Aufenthaltsrecht angeboten wurde.
tl;dr: Brauner Bodensatz in ziemlich unverhohlener Form.
Nein, ich kann Dich trösten: Deine Meinung ist durchaus im Rahmen des normalen, Du brauchst Dich nicht als braunen Bodensatz zu betrachten.