ic61 schrieb am 12.06.2022 23:44:
FYI: Unser Grundgesetz garantiert das Asylrecht auf Grund politischer Verfolgung der Schutzsuchenden, nicht auf Grund deren "Benehmens".
Unser Grundgesetz stellt inzwischen aber auch fest: wer schon in Sicherheit war/ist, braucht kein Asyl in Deutschland mehr. Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz.
Beim Gros der 2015 aufgenommenen Einreisenden handelte es sich um Kriegsflüchtlinge aus Syrien.
Selbst 2015 kamen mehr Nichtsyrer als Syrer. Und sehr viele Syrer suchten gar nicht mehr um Sicherheit aus einer Verfolgungssituation nach - die hatten sie schon in der Türkei oder im Libanon gefunden - sondern wollten bessere Versorungung abgreifen. Relocation ist aber keine Flucht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.06.2022 11:06).