Ansicht umschalten
Avatar von ludmillaZ
  • ludmillaZ

mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.2009

Mit Hilfe eines "Fluchthelfers" aus der DDR geflohen

Der Fluchtversuch misslang.
Folge: Knast in der DDR und dann "Abschiebung" in die BRD.
Dort wartete dann der Fluchthelfer, der ja in der BRD nicht verfolgt worden war,
und forderte die 10000DM, die für die Flucht vereinbart worden waren.
Der Fall landete vor Gericht.
Der Fluchthelfer bekam Recht und die 10000DM mussten bezahlt werden!
Und 10000DM waren in den späten 60ern sehr viel Geld!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten