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  • bickerdyke

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Re: Es verbietet sich, die Fluchthelfer von damals mit denen heute zu vergleiche

Seltenstein schrieb am 27.06.2023 12:31:

Lisa und Hans Fittko haben aus Menschlichkeit und auch Oppositionismus, auch Sturheit, gehandelt. Falls sie Geld nahmen, dann nur dann, um entsprechende Stellen zu bestechen.
Den allermeisten Fluchthelfern (vor allem die mit den Booten/Schiffen) geht es um Geld. Denen ist egal, ob sie Flüchtlinge, Drogen oder Bananen transportieren. Sie verdienen unverschämt viel Geld, weil die angeblich bettelarmen Flüchtlinge, denen hier der Status von tatsächlich armen Flüchtlingen im WK II gegeben wird, bereit sind, unverschämt hohe Geldsummen an die Fluchthelfer zu zahlen.

Der Eingangssatz mag für die beiden gelten.

Aber das war damals schon nicht allgemeingültig. Mindestens reguläre Schiffspassagen bezahlt werden, und wenn falsche Papiere benötigt wurden, gab es die auch damals nicht umsonst.

Zu DDR-Zeiten gab es Urteile, dass vereinbarte Vergütungen für Schleuser legal und deren Bezahlung einklagbar ist. Ich wüsste nicht, wie der Staat das noch mehr als offizielle Tätigkeit anerkennen könnte.

Und natürlich machen Schleuser auch heute noch Geld mit dem Leid der Menschen - das sind aber nicht die, die hier angeklagt werden weil sie Menschen mit Essen versorgt haben - die sitzen auf der anderen Seite des Mittelmeers außerhalb der Rechstprechung eines EU-Staats.

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