Bundesverdienstkreuz am Bande gab es auch noch!
Die Begründung muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!:
1977 entschied der Bundesgerichtshof: Wer Flüchtende dabei unterstütze, "das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig."
So schnell ändern sich "unsere Werte"!