Ansicht umschalten
Avatar von ludmillaZ
  • ludmillaZ

mehr als 1000 Beiträge seit 12.12.2009

Re: Mit Hilfe eines "Fluchthelfers" aus der DDR geflohen

Bundesverdienstkreuz am Bande gab es auch noch!

Die Begründung muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!:

1977 entschied der Bundesgerichtshof: Wer Flüchtende dabei unterstütze, "das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig."

So schnell ändern sich "unsere Werte"!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten