Bergfalke schrieb am 08.10.2021 09:01:
Wachpersonal hat jederzeit Zutritt, na und?
1969 als Wehrpflichtige lebten wir auch unter dem Grundgesetz, trotzdem durfte der UvD, Spiess oder auch höherangige Offiziere JEDERZEIT die Stube betreten, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl!
Unter dem gleichen gültigen Grundgesetz, auch in Friedenszeit!
Es war dir vielleicht nicht bewusst,
aber als Wehrpflichtiger unterlagst du Grundrechtsbeschränkungen.
Artikel 17 GG...