Danke für diese Erwiderung.
Es darf doch nicht war sein, dass ein illegaler Grenzübertritt legalisiert wird.
Jedes Land hat das Recht, seine Grenzen zu schützen.
Ja, auch mit Waffengewalt.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-az-2-bvr-2735-14-verfassungsidentitaet-menschenwuerde-eu-recht/