Erstmal sind es keine Polizeiaufgaben, Durchsetzung der Hausordnung ist Sache des Objektbetriebers, egalob Hausmeister auf Weisung des Rektors in einer Schule, in Jungendherbergen der Heimleiter, au Goldgeländen der Platzmeister usw. usw.. In einem Zug ( auch private ) der Zufführer usw. usw.
Alle diesen Kräften steht es frei bei Überforderung oder der Notwendigkeit erehblichen unmittelbaren Zwang anzuwenden Polizei zur Unterstützun anzufordern.
Mit dem Hausrecht ist es durchaus vereinbar einen renitenten Bewohner wegzutragen und damit von weiteren Störungen abzuhalten.