Was ist an den eigenen Grenzen verfassungsfeindlich? Wir haben Deutschland doch schon am Hindukusch verteidigt. Da hätte ich viel massivere Verfassungsbedenken.
Zur Staatlichkeit gehört neben einem Staatsvolk auch ein Staatsgebiet. Und wie grenzt man das ein, ach so ja, mit Grenzen. Und Grenzen können der Atonomie der Migration entgegen stehen. Die Freizügigkeit des Schengenraumes gilt nur für Staatsbürger des Schengenraumes. Also sind Grenzübertritte von Menschen, die nicht dem Schengeraum entstammen, ohne ein Visum illegal.