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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung missachtet.........................

Wachpersonal hat jederzeit Zutritt, na und?

1969 als Wehrpflichtige lebten wir auch unter dem Grundgesetz, trotzdem durfte der UvD, Spiess oder auch höherangige Offiziere JEDERZEIT die Stube betreten, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl!

Unter dem gleichen gültigen Grundgesetz, auch in Friedenszeit!

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