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  • Selbstherrschaft

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2016

Wie beruhigend, das die Flüchtlinge Gäste sind,...

...denn Gäste ordnen sich dem Hausrecht des Gastgebers unter.
Und Gäste wissen, wann es an der Zeit ist, die Gastfreundschaft des Gastgebers nicht überzustrapazieren. Und da die Gäste ja Flüchtlinge sind, brennen sie ja darauf, bald die Heimreise anzutreten.
Nicht auszudenken die Gäste würden beim Gastgeber gedenken einzuziehen. Puh, nochmal Glück gehabt, das es Gäste sind und keine Neusiedler.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.08.2016 10:00).

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