Mit den Maßstäben, die man in den vergangenen Jahren für andere Länder wie etwa Afghanistan entwickelt hat - Stichwort "innerstaatliche Fluchtmöglichkeiten" - wäre die Efolgsaussichten für den Asylantrag eines Ukrainers arg mau.
Aber die Hürden des Asylrechts wurden elegant umschifft durch Anwendung von § 24 AufenthG, also Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines EU-Beschlusses. Sieg durch moralischen k.o..
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.12.2022 12:46).