Deutschland ist Mitglied der Vereinten Nationen und hat die UN-Charta ratifiziert, ebenso wie die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Was da alles drin steht, das gilt!
Unser Rechtssystem ist hierarchisch aufgebaut und muss in sich widerspruchsfrei sein.
Deshalb muss das EU-Recht einerseits die völkerrechtlichen Vorgaben einhalten und andererseits das nationale Recht sowohl das EU-Recht als selbstverständlich auch das Völkerrecht einhalten.
Es ist also kompliziert und in Zweifelfällen entscheiden die zuständigen Gerichte.
Gerichtsentscheidungen von obersten Gerichten produzieren verbindliches Recht genauso wie die Gesetze selbst!
Das BVerfG sieht z.B. in der Drittstaatenregelung eine Einschränkung des persönlichen Geltungsbereichs des nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl.
Art 16a Abs. 2 GG kann man vergessen.
Ob Zurückweisungen an der Grenze zulässig sind, ergibt sich vielmehr insbesondere aus der so genannten Dublin III-Verordnung.
Nach der Rechtsprechung des EGMR16 und des Gerichtshofs der EU17 dürfen die EU
Mitgliedstaaten aber nicht einfach von der unwiderleglichen Vermutung der Sicherheit anderer EU Mitgliedstaaten ausgehen, geschweige denn, von der in irgendwelchen anderen Ländern.
Daraus folgt, es dürfen nicht einfach Papiere oder Visa zur Voraussetzung der Einreise gemacht werden. Sonst würde der Flüchtlingsschutz weitgehend ausgehebelt, denn typischerweise verfügen Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen müssen, über kein Visum.
Ob ein Recht auf Asyl besteht, kann man aber nicht einfach an der Grenze mit einem Blick auf eine Datenbank entscheiden.
Wer die Zauberformel spricht: "Ich bitte um Asyl", der hat ein Recht auf ein Asylverfahren.
Wir haben also ein Dilemma: Das Flüchtlingsrecht schränkt die staatliche Hoheitsgewalt ein.
Aus der UNO auszutreten wäre aber sicher auch keine Lösung.
Eine der zentralen Herausforderungen auf EU-Ebene besteht deshalb darin, ein solidarisches und funktionierendes System für die Aufnahme von Flüchtlingen zu schaffen. Solidarität
zwischen den Mitgliedstaaten ist eigentlich einer der Grundwerte der Europäischen Union (Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union).
Eigentlich :-(