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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Dafür müssten wir aber erstmal aus der EU austreten.

Karyptis schrieb am 14.08.2023 11:48:

Und genau dasselbe Recht hat auch ein Land und eine Gesellschaft. Es darf entscheiden, wer erwünscht ist und wer nicht. Und es darf entscheiden, wer eintreten/einreisen darf und wer nicht.

Und wir sind der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten,
also haben wir uns auch daran zu halten.

Klar kann man da auch wieder austreten.
Großbritannien schmiedet da ja offenbar schon Pläne.

Nur müssten wir dafür dann wohl ebenfalls erstmal aus der EU austreten.
Ob das langfristig ein klugen Weg ist, ist mehr als fraglich.
Und von "westlichen Werten" braucht man dann auch nicht mehr groß reden.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 18
Asylrecht
Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet.

https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

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