Not Element Of schrieb am 28. Oktober 2015 00:09
> bonnyscott schrieb am 27. Oktober 2015 23:13
>
> > Asylrecht und humanitäre Hilfeleistung sind Staatsaufgaben.
>
> Soviel Unwissen in so wenig Text ist selbst für dieses Forum
> bemerkenswert.
Starke Worte, aber trotzdem Quatsch.
Es sei denn, Du meinst Dich selbst.
> 1. Der Staat ist nicht irgendeine dritte Partei, der Staat sind wir.
Grandios.
Dennoch hat unser "Gemeinwesen" sog. "Staatsorgane" gebildet, denen
klare Aufgaben zugewiesen sind.
Nennt sich: "Arbeitsteilige Gesellschaft".
Kann man googlen, wenn man noch nix davon gehört hat.
Und deshalb muß auch keiner Flüchtlinge im trauten Heim unterbringen,
sondern kann deren Betreuung getrost den zuständigen Behörden
überlassen.
Mit oder ohne "Wir- Gefühl".
> 2. Asylrecht kann nicht geltend machen, wer Deutschland auf dem
> Landweg erreicht, vgl Art 16a GG Abs. 2.
Auf den Heise- Servern ist so _unendlich viel_ Plattenplatz, daß ich
es auch Dir nochmal auf 's haarkleinste "Vorkauen" kann:
§18, Abs.4 Satz 2 AsylVerfG:
"(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle
der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
2.
das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder
humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der
Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat."
Merkel sieht humanitäre Gründe gegeben, Busse zu bestellen, wenn
Einbeinige, Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, und
Rollstuhlfahrer von Orban genötigt werden, in der Sommerhitze zu Fuß
über die Autobahn von Budapest gen' Wien zu marschieren, Die Misere
"Ordnet an",
'et Voila', damit ist die Rechtmäßigkeit der Einreise in jedem Fall
gegeben. Period.
Und Die Misere hat die Anordnung bisher auch nicht Zurückgezogen, der
Hängt an seinem Job.
Du siehst, Du mußt noch viel Lernen.
> 3. Humanitäre Hilfeleistung weltweit ist nicht Aufgabe des deutschen
> Staates.
Hat auch keiner Behauptet.
Auf dem eigenen Staatsgebiet ist er da aber schon Gefragt, gelle?
Und was unser Staat _Freiwillig_, oder auf Grund internationaler
Vereinbarungen, an humanitären Leistungen "anderswo" erbringt,
Entscheiden _zum Glück_ noch nicht die PEGIDIOTEN.
> Fein, die Migranten wurden also von niemandem eingeladen und die
> Teddybären am Hauptbahnhof sind denen von ganz alleine in Arme
> gesprungen.
Die Teddybären haben mit einer "Einladung" _genau was_ zu tun?
Daß es Dir *Stinkt*, wenn diesen Leuten _menschlich_
gegenübergetreten wird?
Hätt 'ste nicht extra Betonen brauchen, man merkt auch so, auf
welchen "Schulungen" Deine Geifer- Posts wurzeln.
> Damit hätten wir dann die Situation, dass ein paar Leute im Flur
> stehen nachdem sie die Wohnungstür eingetreten haben und nun Essen
> und Unterkunft fordern.
Krankes Geschwätz.
Die haben _Menschenrechte_, und das ist denen, offenbar im Gegensatz
zu Dir, auch Bekannt.
Nix mit: "Tür eintreten".
> Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Kriegsflucht am ersten
> sicheren Zufluchtsort beendet. Das wäre konkreten Fall
> allerspätestens in Anatolien der Fall gewesen.
Da würd' ich die GFK an Deiner Stelle nochmal Genauer lesen.
Vor allem Artikel 31.
> Ganz davon abgesehen, dass Flucht vor einem Krieg kein Asylgrund nach
> Art. 16a GG ist.
Das Behauptet ja auch Niemand.
Was soll der überflüssige Strohmann?
"Schulungsreflex"?
> Ich darf dich kurz daran erinnern, dass du deine Xenophilie auch
> nicht selber leben willst sondern nur von anderen gelebt sehen
> willst.
Häh?
Beleg?
> Oder hast du schon einen Flüchtling bei dir aufgenommen bzw.
> in einem Flüchtlingslager gearbeitet?
Ich Beschäftige seit vielen Jahren mehrere Flüchtlinge aus
verschiedenen Weltgegenden, in _hochqualifizierten_ Berufen. Und zu
fairen Gehältern.
Und nehme seit etwas über einem Jahr keine Aufträge aus Sachsen mehr
an, weil man den Leuten, vor allem den "stärker Pigmentierten", eine
Dienstreise dorthin nicht mehr "Zumuten" kann.
Sollen die da hinten im böhmischen Vorland sehen, wo sie ihr Know-
How einkaufen. Wir sind auch so Ausgelastet.
Und ich bin im Beirat des hiesigen Erstaufnahmelagers aktiv.
Noch was, "Kamerad"?
> bonnyscott schrieb am 27. Oktober 2015 23:13
>
> > Asylrecht und humanitäre Hilfeleistung sind Staatsaufgaben.
>
> Soviel Unwissen in so wenig Text ist selbst für dieses Forum
> bemerkenswert.
Starke Worte, aber trotzdem Quatsch.
Es sei denn, Du meinst Dich selbst.
> 1. Der Staat ist nicht irgendeine dritte Partei, der Staat sind wir.
Grandios.
Dennoch hat unser "Gemeinwesen" sog. "Staatsorgane" gebildet, denen
klare Aufgaben zugewiesen sind.
Nennt sich: "Arbeitsteilige Gesellschaft".
Kann man googlen, wenn man noch nix davon gehört hat.
Und deshalb muß auch keiner Flüchtlinge im trauten Heim unterbringen,
sondern kann deren Betreuung getrost den zuständigen Behörden
überlassen.
Mit oder ohne "Wir- Gefühl".
> 2. Asylrecht kann nicht geltend machen, wer Deutschland auf dem
> Landweg erreicht, vgl Art 16a GG Abs. 2.
Auf den Heise- Servern ist so _unendlich viel_ Plattenplatz, daß ich
es auch Dir nochmal auf 's haarkleinste "Vorkauen" kann:
§18, Abs.4 Satz 2 AsylVerfG:
"(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle
der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
2.
das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder
humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der
Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat."
Merkel sieht humanitäre Gründe gegeben, Busse zu bestellen, wenn
Einbeinige, Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, und
Rollstuhlfahrer von Orban genötigt werden, in der Sommerhitze zu Fuß
über die Autobahn von Budapest gen' Wien zu marschieren, Die Misere
"Ordnet an",
'et Voila', damit ist die Rechtmäßigkeit der Einreise in jedem Fall
gegeben. Period.
Und Die Misere hat die Anordnung bisher auch nicht Zurückgezogen, der
Hängt an seinem Job.
Du siehst, Du mußt noch viel Lernen.
> 3. Humanitäre Hilfeleistung weltweit ist nicht Aufgabe des deutschen
> Staates.
Hat auch keiner Behauptet.
Auf dem eigenen Staatsgebiet ist er da aber schon Gefragt, gelle?
Und was unser Staat _Freiwillig_, oder auf Grund internationaler
Vereinbarungen, an humanitären Leistungen "anderswo" erbringt,
Entscheiden _zum Glück_ noch nicht die PEGIDIOTEN.
> Fein, die Migranten wurden also von niemandem eingeladen und die
> Teddybären am Hauptbahnhof sind denen von ganz alleine in Arme
> gesprungen.
Die Teddybären haben mit einer "Einladung" _genau was_ zu tun?
Daß es Dir *Stinkt*, wenn diesen Leuten _menschlich_
gegenübergetreten wird?
Hätt 'ste nicht extra Betonen brauchen, man merkt auch so, auf
welchen "Schulungen" Deine Geifer- Posts wurzeln.
> Damit hätten wir dann die Situation, dass ein paar Leute im Flur
> stehen nachdem sie die Wohnungstür eingetreten haben und nun Essen
> und Unterkunft fordern.
Krankes Geschwätz.
Die haben _Menschenrechte_, und das ist denen, offenbar im Gegensatz
zu Dir, auch Bekannt.
Nix mit: "Tür eintreten".
> Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Kriegsflucht am ersten
> sicheren Zufluchtsort beendet. Das wäre konkreten Fall
> allerspätestens in Anatolien der Fall gewesen.
Da würd' ich die GFK an Deiner Stelle nochmal Genauer lesen.
Vor allem Artikel 31.
> Ganz davon abgesehen, dass Flucht vor einem Krieg kein Asylgrund nach
> Art. 16a GG ist.
Das Behauptet ja auch Niemand.
Was soll der überflüssige Strohmann?
"Schulungsreflex"?
> Ich darf dich kurz daran erinnern, dass du deine Xenophilie auch
> nicht selber leben willst sondern nur von anderen gelebt sehen
> willst.
Häh?
Beleg?
> Oder hast du schon einen Flüchtling bei dir aufgenommen bzw.
> in einem Flüchtlingslager gearbeitet?
Ich Beschäftige seit vielen Jahren mehrere Flüchtlinge aus
verschiedenen Weltgegenden, in _hochqualifizierten_ Berufen. Und zu
fairen Gehältern.
Und nehme seit etwas über einem Jahr keine Aufträge aus Sachsen mehr
an, weil man den Leuten, vor allem den "stärker Pigmentierten", eine
Dienstreise dorthin nicht mehr "Zumuten" kann.
Sollen die da hinten im böhmischen Vorland sehen, wo sie ihr Know-
How einkaufen. Wir sind auch so Ausgelastet.
Und ich bin im Beirat des hiesigen Erstaufnahmelagers aktiv.
Noch was, "Kamerad"?