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  • Methedras

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Re: Das ist nämlich oft der Fall ??!

Twistie2015 schrieb am 27. Oktober 2015 13:40

> So schnell wie möglich die absolut notwendigsten Personalien
> aufnehmen und schauen ob zumindest Familie ODER BEKANNTE
> bereitstehen, die Menschen aufzunehmen. 

Bist Du noch ganz dicht?! Ist doch wohl klar dass jeder irgendwo
irgendeinen "Bekannten" hat. Selbst wenn der Bekannte selbst noch
nicht registriert ist. Du forderst hier faktisch, ALLE
schnellstmöglich reinzulassen

> Das ist nämlich oft der Fall,
> nur dürfen die Damen und Herren ja nicht dorthin. Es ist schon
> absurd, wenn die Lager aus allen Nähten platzen, während die
> Bekannten oder Familien im weitesten Sinne keine Möglichkeit haben,
> ihre Verwandten oder Bekannten zu sich zu nehmen.

Ich schlage als Mindestvoraussetzung vor, die in Frage kommenden
Familienangehörigen oder Bekannten erklären vorher schriftlich und
rechtsverbindlich, dass sie sowohl räumlich als auch wirtschaftlich
über die Mittel verfügen, ihre Angehörigen oder Bekannten unbegrenzt
zu versorgen. Bei Androhung der Ausweisung auch des Bürgschaftsgebers
im Falle von eigener - dann selbstverschuldeter - Bedürftigkeit. Wer
zur Miete wohnt muss eine schriftliche Einverständniserklärung des
Vermieters zur absehbaren Überbelegung der Wohnung vorlegen - soweit
so etwas überhaupt baurechtlich zulässig ist.

> http://www.vermieterschutz-trier.de/vertragswidriger-gebrauch-uberbelegung-der-mietwohnung/

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