Juristisch gesehen ist das nämlich sehr interessant. Hohlen sie sich ruhig nen Kaffe, und ein Hörnchen, ich warte.
Was mir sofort einfällt ist § 823 BGB, der die Schadensersatzpflicht bei der Verletzung des Eigentums regelt. Wenn durch das Schneiden des Lochs in den Zaun das Eigentum des Flughafenbetreibers beschädigt wurde, führt das zu Schadensersatzansprüchen. Und ich weiß es nicht sicher, aber ich gehe mal davon aus, die haben da nicht nur Maschendraht zaun aus dem Obi verbaut. So ein Spezialzaun, mit technischen Sperenzen, kann schon mal was kosten. Was genau, das wird in § 303 StGB, Sachbeschädigung, angegeben.
§ 123 StGB ist der Hausfriedensbruch, also das unbefugte Eindringen in das umfriedete Besitztum eines anderen. Wenn die UMFRIEDUNG als der Sicherheitszaun angesehen wird, ist das schon mal Hausfriendensbruch. Was dann schnell dazu ausarten kann, dass der Protestler sein Leben lang vom Benutzen des Flughafens ausgeschlossen wird, durch Hausverbot. Nix mal "Ausnahmsweise" nach baali jetten, dann darf man halt von Frankfurt fliegen.
Interessant wird es aber, wenbn man Paragraph 88 auspackt.
(https://dejure.org/gesetze/StGB/88.html)
"§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
1. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,
3. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder
4. Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,
ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
gehen wir es mal durch.
1. "Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen...."
Gegeben. Es gibt ja keine festen öffentlich einsehbaren Listen der Mitglieder, wie sie jeder Verein hat. Also kann man nicht einfach von einem Rädelsführer ausgehen. Aber als einzelne absichtlich bewirken..... ja, das wird schwer abzustreiten, weil das trifft voll zu. Man könnte auch von Hintermännern und Rädelsführer sprechen, aber wenn 2 Hanserle sich Einzeln aufs Feld trauen, dann sind das eher Radikalisierte Einzelkämpfer......
1.1 "Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen"
wird interessant nachzuweisen. WURDE der Postverkehr dadurch verhindert? Weil das ist hier der springende Punkt. Man kennt die Maschinen die dafür in der luft bleiben müssen, die maschinen die für da gebucht waren, wurde eine Ladung Post nicht zeitgerecht abgeholt, setzt es halt was. Öffentlicher Verkehr ist debattierbar, aber Versorgung mit Postdienstleistungen.... Das ist ganzklar wenn das gegeben ist.
Was man machen könnte ist da ganz dezidiert zu gucken, sind die personen die sich da festgeklebt haben schon mal über den Flughafen geflogen?
1.2 "Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,"
Das ist eher nebensächlich. Auch wenn ich mal persöhnlich etwas negativ gegen die Klimakleber stehe, traue ich ihnen zu dass sie nur die Kabel am Zaun zerschnitten haben.
1.3 "Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder"
Da gebe ich den Leuten sogar mal recht. Der Flughafen hat nichts mit Wasser, Wärme, Licht oder Kraftversorgung zu tun. IM zweifel für die angeklagten. Selbst wenn die argumentieren, dass die doch öffentliche Trinkbrunnen haben, und es Obdachlosen erlauben sich aufzuwärmen, ist das nebensächlich.
1.4 "Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,"
So, hier wird es jetzt brenzlich. Hier kann man argumentieren, dass alleine ein Loch in einen Siucherheitszaun zu schneiden sehr wohl eine Sabotage Handlung an einem Gegenstandes ist, durch die zu erwartende lange Blockade mit folgender Erwartung die Klimakleber nicht auf die Intensivstation zu tragen wegen versuchtem Selbstmord werden Ordnungskräfte gebunden, ect....
Der Trick ist hier, dass sich die Klimakleber zugang zu Privatgelände verschafft haben, und jetzt halt die Betreibergewerkschaft das Recht hat da zu agieren. Das ist nicht mehr ein staatlicher. öffentlich zugänglicher Bereich, das ist Privatgelände.
Was eine sehr faire Technik wäre ist den Klimaklebern die Blockadezeit anzulasten. Es hat sich ja der Flughafen darum bemüht, die Maschinen so schnell wie möglich abzufertigen, und sich zu beeilen. wir wollen die Fluggesellschaften also nicht bescheißen, also wird als untere grenze das Strafmaß gesetzt, dass die Carbon Credits für die verbrachte Zeit , wenn wir nur die Dauer der Blockade nehmen, von den Angeklagten bezahlt werden müssen. SO ne Maschine verbraucht halt mal sehr schnell Kerosin, und zu beginn der Ferien kann sich sowas halt läppern.
Was dann noch witzig wird, ist wenn das nicht sofort nach "Okay, wir haben hier 2 verrückte Einbrecher mit Selbsttötungsabsicht, SEK, Schmerzgriff, von der Fahrbahn flexen, Zwangsjacke und Aufenthalt in der Geschlossenen bis sichergestellt wird dass sie keine Gefahr mehr für sich selbst oder Andere darstellen, erst dann Verhandlung" vorgegangen wird, kann das auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unterlassener Hilfeleistung nach sich ziehen. Gegen die Sicherheitsorgane die da nicht Rabiatt vorgegangen sind.
Muss man sehen, was da wirklich gebracht wird. Aber legale Optionen haben sie allemale.