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Avatar von teqq.at
  • teqq.at

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2014

Re: Diese bescheidene Forderung würde ich dann zurückgeben, d.h. auf jene

Da gibt es nur einen Unterschied, das eine ist legal, das andere nicht. Nur weil dieses abgehobene Geblubber immer wieder hervorgekramt wird, analog zur Aussage von LG zur Forderung der Easyjet/Lufthansa.

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