Schmarall schrieb am 19.05.2024 01:33:
Ja, schöne Träume in der Theorie.
In der Praxis gibt's aber nur wieder ein "du du du" oder vielleicht Sozialstunden. Und falls es doch etwas mehr weh tun würde, dann bezahlt eine NGO die Strafe.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Das, was du meinst, das sind die Strafen und die Geldstrafen, die auf diese Tat folgen werden. Da ist man dann mit ein paar Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, und mit ein paar Tagessätzen Geldstrafe dabei. Wobei die Aktivisten ja meist Studenten, Nichtarbeitende Aktivisten usw. sind. Was dann zu geringen Tagessätzen führen kann. Wobei bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr um die Regierung zu einer bestimmten Handlung zu Nötigen da schon mal eine lange Strafe möglich ist - bis zu 10 Jahre. Aber nicht unter 6 Monaten.
Das andere ist dann aber die Zivilsache. Diese Klage kommt üblicherweise nach dem Strafprozess.
Und da werden dann die Flughäfen und Fluggesellschaften, eventuell aber auch noch andere Firmen wohl gegen die Aktivisten klagen wegen Schadenersatz. Hier geht es dann schnell mal um mehrere Millionen Euro Schaden, die da zusammen gekommen sind - und den müssen die Landebahnkleber eben laut Gesetz ersetzen.
Wobei das wohl so viel sein wird, dass das eben nicht mal eben von einer NGO getragen werden kann, da wird das meiste bei den Aktivisten hängen bleiben. Und dafür sorgen, dass die Aktivisten bis ans Lebensende mit einer Kontopfändung leben werden müssen. Auch weil eine Privatinsolvenz hier leider nicht möglich ist, da das Ganze hier eine Straftat als Grundlage hat...