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  • ollid

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Re: Welche Strafen gab es denn für Düsseldorf und Hamburg Flughafen

CCNP schrieb am 20.05.2024 09:35:

/Rak schrieb am 20.05.2024 01:52:

helloheiko schrieb am 19.05.2024 15:56:

Gibt es schon Urteile, welche Strafen haben die Flughafenblockaden in Düsseldorf und Hamburg ergeben?

Die Strafverfahren laufen wohl alle noch. Sowas geht nicht von heute auf morgen. Da wird erst gründlich ermittelt, dann wird eine Anklage vorbereitet - und es muss auch erst mal ein Prozesstermin gefunden werden usw.

Sitzen die im Knast?
Wie hoch sind die Entschädigungen, die sie zahlen mussten?
Ich las da mal was von Freispruch…

Die Täter sind wohl wieder auf "freiem Fuß", da offensichtlich keine Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr zu bestehen scheint. So dass keine U-Haft angeordnet wurde. Das kann sich dann aber nach dem Prozess noch ändern mit der Freiheit. Kommt aber immer auf den einzelnen Fall an. Eventuell gibt es auch nur Geldstrafen + Bewährung. Aber unter 6 Monaten Freiheitsstrafe (ausgesetzt zur Bewährung) wird da wohl keiner aus dem Saal kommen können. Freispruch gab es bisher noch keinen.

Den gab es auch bei den sonstigen "Klimaklebern" (auf der Straße) nur in ganz wenigen Fällen - wo die betreffenden sich eben gar nicht angeklebt, sondern lediglich auf die Straße gesetzt hatten und von der Polizei dann auch ohne direkten Widerstand entfernt wurden.
Dafür sind einige Klimakleber für ein paar Monate in den Knast gekommen, hauptsächlich "auf eigenen Wunsch" - weil sie so schlau waren sowohl bei der Verhaftung als auch beim Prozess wegen Nötigung usw. gleich mal eben weitere Aktionen anzukündigen und sehr offensichtlich jeder Form von Reue zu widersprechen. Womit ein Richter gar keine Bewährung mehr verhängen kann/darf im Strafprozess.

Freispruch gab es in diesen Flughafenfällen also noch keinen, aber die Flughafen Hamburg AG (also der Flughafenbetreiber) hat schon mal angekündigt nach der Strafverhandlung eine Zivilklage anzustreben, die bei mind. 150 000€ liegen soll für die Sachbeschädigung und für entgangene Startgebühren usw. Von Seiten der Fluggesellschaften dürfte das aber noch viel mehr werden, die Lufthansa hat da AFAIK mal von 740 000€ Schadenersatz gesprochen und wohl mittlerweile auch schon ein Zivilverfahren in die Wege geleitet, weil die offensichtlichen Täter da bisher nicht auf die Zahlungsaufforderungen reagiert haben. Das dürfte sich aber noch bisschen hin ziehen, bis der Gerichtsvollzieher da die finalen Besuche macht. Und ein paar andere Fluggesellschaften außer der Lufthansa-Gruppe dürften da auch noch auf Schadenersatz klagen.

Achtung, das war eine angemeldete Demonstration!
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/dhl-klage-klimaaktivistin-schadensersatz-prozess-verzicht-102.html
Eine angemeldete Demonstration! Bei einer Straftat werden die dir richtig das Leben schwer machen, ganz einfach weil sie sonst ihren Laden dicht machen müssten. Wer schon mal eine glasklar unberechtigte Forderung abwehren musste, der weiß, wie zeitraubend, lästig und teuer das ist, selbst wenn du 100% gewinnst, weil die Zeit ist weg, unnütz.

Der Fall in Leipzig war auf der Zufahrt zum Logistikgelände.
Einer öffentlichen Straße und nicht im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Da ist der Fall rechtlich völlig anders gelagert als in Hamburg, Düsseldorf und jetzt München, wo die "Demonstranten" vom Rollfeld entfernt werden mussten.

Daneben gibt es noch einen rechtlichen Unterschied zwischen "angemeldet" und "zulässig".
Man hat zwar ein Demonstrationsrecht, darf Dritte aber damit nicht unverhältnismäßig Schaden. Weshalb Demos auch regelmäßig nach Anmeldung staatlicher seits mit Auflagen versehen oder ganz untersagt werden.
Eine Demonstration kann angemeldet aber trotzdem unzulässig sein.

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