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Re: Welche Strafen gab es denn für Düsseldorf und Hamburg Flughafen

CCNP schrieb am 20.05.2024 11:05:

Was heißt, selbst wenn du einen milden Strafrichter findest, können die dir Dein Leben versauen mit Schadenersatzforderungen. Und das 30 Jahre lang gesamtschuldnerisch. Und glaub mir, die Erfahrung lehrt, wer nicht mehr nützlich ist, der wird fallen gelassen.

Das Leben kann da weitaus länger versaut werden als 30 Jahre mit so was.
Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in der Tat nach 30 Jahren. Allerdings beginnt dank BGB 212 die Verjährung jedes mal erneut, wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder auch nur beantragt wird. Die Verjährung beginnt auch dann erneut, wenn der Schuldner die Zahlungen (Abschlagszahlungen etwa) an den Gläubiger von sich aus macht oder sonst wie den Anspruch anerkennt. Wenn der Flughafen da also mit schöner Regelmäßigkeit den Gerichtsvollzieher mit einer Vollstreckung/Pfändung beauftragt um an sein Geld zu kommen, dann verjährt da erst mal nichts. Auch nicht in 30 Jahren. Und mal eben alles ausmerkeln und aussitzen ist eben damit keine Option.

Der Schadenersatz ist erst dann verwirkt, denn der Schuldner da nicht zahlt und wenn das der Gläubiger über längere Zeit ignoriert.

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