gmahdewiesn schrieb am 26.11.2022 08:51:
....dann hätten diese Querulanten es nicht in der eigenen Hand gehabt, den Gewahrsam zu vermeiden.
Wollten sie aber nicht.
Selbst schuld!
Eines der absoluten Grundprinzipien eines "Rechtstaates" ist, dass man nur dann bestraft werden kann, wenn man eine strafbare Handlung begangen hat. Ein wesentliches Merkmal eines Polizeistaates (oder Nicht-Rechtstaates) ist, dass man Menschen einfach so wegsperrt, meisst mit vorgeschobenen Gründen, wie Subordination, Zersetzung oder sie könnten ja etwas strafbares machen.
Was trifft hier wohl zu?