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  • Orca30

mehr als 1000 Beiträge seit 18.11.2004

Re: Subsumiere mal

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,

Trifft beides zu.

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