Ich habe bei Stuttgart 21 mitbekommen, wie ein Wohnungsbesitzer enteignet wurde.
Dabei wurden festgelegte Enteignungssätze verwendet, die in diesem Fall (Stuttgart Zentrale Lage, 5 Fußminuten zum Hauptbahnhof) so weit unter dem realen Verkehrswert lagen, daß sich der Beamte dafür entschuldigt hat ... aber er müsse eben, Gesetz sei Gesetz...