Zum Gemeinwohl, in dessen Namen Wohnungen enteignet werden sollen, hätte ich folgende Fragen
- Eine Wohnung kann per se nur von einer sehr begrenzten Personenzahl genutzt werden. Im Prinzip würde die Wohnung einer einzelnen Person zur Nutzung überlassen. Im Gegensatz zu den Grundstücksenteignungen beim Bau von Straßen, Flughäfen, Bahnhöfen etc, die grundsätzlich von jedermann genutzt werden können, gibt es nur EINEN Begünstigten. Inwieweit dient das dem Gemeinwohl?
- Eine zu enteignende Wohnung ist in der Regel vermietet. Durch die Enteignung würde sich an der Nutzung überhaupt nichts ändern außer dem Eigentum daran. Selbst wenn eine enteignete Wohnung anderweitig vergeben werden würde - Inwieweit dient es dem Gemeinwohl, dem Maier die Wohnung wegzunehmen um sie der Müller zu geben?
- Falls etwa aus Spekulationsgründen Wohnungen politisch unerwünscht leer stehen: Hier könnte man genauso gut eine Zwangskontrahierung einführen. Das greift weniger ins Eigentum ein und führt ebenso zu einer Belegung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.07.2021 18:49).