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  • plt_1

237 Beiträge seit 02.12.2021

Re: Spannendes vom sog. Ethikrat

Bist Du da wirklich ganz sicher...

1158-22 schrieb am 04.12.2021 20:11:

Das ist auch eine Haftungsfrage.
Bei einer Impfpflicht haftet der Staat für Schäden.
...

Die Kompensation solcher Schäden müsste ja von den Geschädigten beantragt werden. Jemand, der das tut, wird dann aber wohl freundlich gebeten bzw. darauf hingewiesen werden, dass es ihm/ihr obliege, nachzuweisen, dass der angeblich davongetragene unmittelbare Impfschaden und dito eine der zwar regierungsoffiziell kategorisch ausgeschlossenen, aber insbesondere auch im angelsächsischen Sprachraum in Fachartikeln auffindbaren denkbaren Spätfolgen u. a. aus den Abteilungen Autoimmunerkrankungen, Krebs (-> Vektorimpfstoffe) oder auch neurodegenerativer Erkrankungen von den angepriesenen »neuartigen« Impfstoffen verursacht worden sei...

Selbst wenn das Gelingen eines solchen Unterfangens für den - ja einzelnen, isolierten - Bürger überhaupt möglich sein *sollte*, wäre es darüber hinaus nur eine einfache arithmetische Frage, ab welcher Fallzahl wegen entspr. horrender Forderungen dann selbstverständlich wiederum das »Staatswohl« als gegenüber dem Einzelwohl auch insoweit höherrangig ins Feld geführt würde, als es sich leider verbiete, dass der Staat durch überhöhte Geldausgaben dafür die finanzielle Wahrnehmung seiner sonstigen Aufgaben aufs Spiel setze...

Dass das Einzelwohl sich dem Gemeinwohl unterzuordnen habe, ist ja auch schon das wesentliche Argument für die Impfpflicht selbst. Wie ja auch zu den Hochzeiten der Atomkraft klagende Bürger sich schon hatten sagen lassen müssen, dass sie einfach das Risiko zu tragen hätten, durch Atomkraft Schäden an Leid & Leben davonzutragen. Zusammen mit der abgesehen davon seit Monaten festzustellenden, überaus unverzagten staatlichen Umgangsweise mit den zahlreichen begründeten fachwissenschaftlichen Vorbehalten gegen mRNA- bzw. vektor-basierten Impfstoffe gg. Corona, nämlich in Gestalt deren blatanter Ignorierung, kann das Gesamtszenario einen durchaus skeptisch sein lassen, ob im »Ernstfall« - wenn überhaupt - viel mehr an staatlicher Unterstützung etwa von ernsthaften Impfungsspätfolgen Betroffener herauskäme als der Regelsatz nach SGB XII i. S. von Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund Arbeitsunfähigkeit, und ggf. zusätzlich ein Heimplatz...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.12.2021 22:03).

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