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  • Twister

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Anspruch und Wirklichkeit

Trent schrieb am 26. Juni 2006 15:03

> Was mich weiterhin beschäftigt: Betreff Zahlenspiele bgzl Rückgang
> der Arbeitslosigkeit im Mai 2006...
> Ist die Stellungsnahme der Arbeits"agentur" denn jetzt zutreffend?
> Oder ist an dem SPON-Vorabartikel doch etwas dran?

Ich fabuliere mal ins Blaue...
http://www.crosswater-systems.com/ej_news_2006_06q.htm
 Richtig ist, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (SGB III) u.a.
nur diejenigen Personen als arbeitslos zu zählen sind, die dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während einer Krankheit ist das
nicht gegeben. Aus diesem Grunde – und das ist schon seit vielen
Jahren so – werden arbeitsunfähig Erkrankte für die Zeit der
Krankheit aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet.

unabhängig davon, dass sich hier die Schacherleistung zwischen
"arbeitssuchend"und "arbeitslos" zeigt: es mag vorgeschrieben gewesen
sein, doch es wurde vielleicht einfach nicht gemacht (verschusselt
usw) oder aber es war schlicht sinnfrei, Krankenmeldungen für 3 Tage
z.B. einzutippseln weil sie, bis sie eingegangen sind und bemerkt
wurden, schon wieder passe waren. Vielleicht gibt es ja demnächst
noch mehr dazu. Würde mich jedenfalls freuen.

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