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  • Twister

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Für ALGII-Empfänger gibt es keine Förderung

chocochip schrieb am 26. Juni 2006 14:04

> Ja, die ICH-AG ist abgeschafft.

> Anscheinend kennen Sie aber nicht wirklich die Möglichkeiten sich mit
> Hilfe der Arbeitsagentur selbstständig zu machen.

Welche wären das?
überbrückungsgeld, Existenzgründungszuschuss? Beides für ALGIIler
nicht mehr möglich.
http://www.wdr5.de/funkhauseuropa/dossiers/detail.phtml?dossier_id=18
9
Wenn Sie sich selbstständig machen: Schnelle Entscheidung lohnt sich:
Wer Geld von der Arbeitsagentur bezieht und sich selbstständig machen
möchte, erhält von der Agentur Überbrückungsgeld oder den so
genannten Existenzgründungszuschuss für die "Ich-AG". Auf beide
Leistungen haben Bezieher von Arbeitslosengeld und -hilfe heute einen
Rechtsanspruch. Das bedeutet: Das Amt kann derzeit einen Antrag
hierauf nicht unter Verweis auf fehlende Gelder ablehnen.
Das ändert sich demnächst für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss gibt es für ALG
II-Bezieher grundsätzlich nicht mehr.
[...]

Es bleibt noch Einstiegsgeld, wobei hier kein "Anspruch" mehr besteht
sondern der Casemanager dies ggf. genehmigen ****kann**** - dies
besteht aus 172,50 Euro zusätzlich zu den 345 Euro Regelsatz und wird
dann erstmal für 6 Monate gezahlt.
Alles andere ist für ALGII-Empfänger nicht mehr möglich afaIk.

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