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  • Charonhb

mehr als 1000 Beiträge seit 27.05.2003

Teilweise Korrektur bez. der Schwervermittelbaren

Die Schwervermittelbaren verschwinden beim Übergang zu ALG2
nicht aus den Datenbänken der BfA.
Bewerberprofile unter www.arbeitsagentur.de verbleiben dort
auch bei ALG2-Empfängern und die automatische Vermittlung
findet statt sobald sich ein Arbeitgeber interessiert.

Es liegt in der Natur des Arbeitsmarktes das die Vermittlung
nicht wesentlich mehr herausholen kann als angeboten wird.

Generell ist die Kritik aber berechtigt weil das Fördern
unter ALG2 im Vergleich zum ALG1 wesentlich beschränkt
wurde.
Dies ist besonders offensichtlich bei Fortbildungsmaßnahmen
und wird zusätzlich noch damit kaschiert das die Hauptinstrumente
unter ALG2, die 1-Euro-Jobs und U25-"Berufserprobungen" als
Bildungsmaßnahmen deklariert sind obwohl sie tatsächlich
ehr Beschäftigungstherapien sind.

Aus dem Fordern und Fördern unter ALG1 wird unter ALG2
Fordern und Vermitteln oder Parken.
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