iris (2) schrieb am 16.09.2021 08:42:
Das Gesundheitsamt meinte , dass sie sich nach 5 Tagen freitesten könnte da der Wert "schwach sei". Was aber dann von der Schulleitung mit einem Schreiben hinfällig wurde weil das besagt, dass 14 Tage Quarantäne einzuhalten sind. PUNKT.
Na, da hätte ich aber die Schule und das Gesundheitsamt aufeinander gehetzt :-)
Bei mir ging es damals "nur" um die Lohnfortzahlung im Betreungsfall für quarantänisierte Kinder.
Die Kinder sind PKV, und da gibts nämlich keine Lohnfortzahlung für den betreuenden Elternteil.
Naja, ein Regierungsoberrat und ich hatten dann ein nettes Gespräch, per Telefon, und nachdem ich dann gesagt hatte für alles weitere käme ich in Persona vorbei hatte ich 10 Minuten später einen Quarantäne-Bescheid mit anders gesetztem [X] und damit gabs dann auch Lohnfortzahlung.
(Die extra-Woche "Urlaub" habe ich nach meiner Corona-Infektion auch nicht abgelehnt)
Du musst den Leuten nur genug Konter geben, dann geben sie nach, weil sie es nicht gewohnt sind.