der Laurer schrieb am 21.11.2022 11:09:
Das geht doch sicher per App. Vor dem Geschlechtsverkehr den QR Code auf dem Handy des Partners scannen und dann per Microsoft Authenticator bestätigen und schon kanns losgehen.
Mancherorts geht das dann sicher per App. In wahrhaft büro- ... äh ... demokratischen Ländern wie Deutschland wird eine qualifizierte digitale Signatur verlangt. Die Regeln dazu werden dann ganz bestimmt in typischem Beamtendeutsch so formuliert, dass nicht mal Fachleute in der Lage sind zu beantworten, was man ganz konkret tun muss, um eine solche qualifizierte Einverständniserklärung rechtssicher einzuholen oder abzugeben, so dass man entweder einen Anbieter suchen muss, der behauptet, die Antwort zu kennen und auf dessen Plattform man gegen einen geringen Obulus von nicht mal ganz 100 Euro pro Einverständniserklärung eine ebensolche abgeben kann. Die ersten 1000 Fällle, wo eine Frau (natürlich eine Frau, bei einem Mann wird das "Ja" selbstverständlich weiterhin vorausgesetzt) hinterher die Meinung ändert, endet die Sache per summarischem Verfahren mit einer Busse und einem Strafregistereintrag unter dem Tisch, bis irgendwann mal einer der Herren bis an den EGMR gelangt. Bis dieses Verfahren nach Jahren der Verzögerung abgeschlossen ist, eine Entscheidung gefällt ist und diese dann auch wieder in der deutschen Gesetzgebung und dem zugehörigen Regelwerk abgebildet ist, steht jeder nicht sexuell enthaltsame Mann mit einem Bein im Gefängnis.
Danach werden dann durch das neue, verbesserte Regelwerk neue Definitionslücken aufgerissen, die dafür sorgen, dass jede Frau mit einem Bein im Gefängnis steht, wenn sie jemals mit einem Mann auch nur spricht bis sich dann Jahre später der EGMR auch dieser neuen Problematik stellt.