Muss nicht die zur Tatzeit bzw. z.Z. der Verhandlung gültige Gesetzesform angewendet werden? Hab irgendwie im Kopf das Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen.
Muss nicht die zur Tatzeit bzw. z.Z. der Verhandlung gültige Gesetzesform angewendet werden? Hab irgendwie im Kopf das Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen.