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  • r.lorenz

358 Beiträge seit 20.04.2000

Anderer Anwendungbereich...

Da man ja die Überwachung und Ausforschung von ALG II
Anspruchsberechtigten auf Straftäternivau eingeführt hat, kann man
ja, wenn immer noch welche Geld wollen, auch das Folten zum Zwecke
der Preisgabe des versteckten Vermögens einführen. Nach dem Urteil
ist das jedenfall gedeckt.

Frage, wann werden die Anlagen in Auschwitz wieder in Betrieb gehen?
Da kann man dann ja das "Asoziale Arbeitslosenpack" entsorgen....

[/Ganz Böse Gedanken über die Zukunft]

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