sharky schrieb am 21. Dezember 2004 1:31
> In der Nr.51 der "Die Zeit" steht ein Artikel von Volker Erb, einem
> Strafrechtslehrer an der Uni Mainz.
>
> Auszug:
>
> "[...]Sie ist im Gesetz geregelt. Wer einen Menschen entführt,
> schafft eine sogenannte Notwehrlage, die so lange andauert wie der
> Freiheitsentzug des Opfers. In dieser Situation erlaubt Paragraf 32
> unseres Strafgesetzbuches (StGB) grundsätzlich jedes Vorgehen
> gegenüber dem Entführer als "Angreifer", das zur Abwendung des
> Angriffs (also zur Befreiung des Opfers) "erforderlich" ist..."
Soweit richtig, aber unvollständig.
weiterer Auszug:
"(...)Kann sich Wolfgang Daschner also darauf berufen? Dann müssten
seine Handlungen im Sinne des Gesetzes "erforderlich" gewesen sein -
mit anderen Worten: ohne Alternative. Diese Frage lässt sich zwar
ohne detaillierte Faktenkenntnis nicht mit letzter Sicherheit
beantworten.(...)"
Aha.
Die detaillierte Faktenkenntnis hatten wenn überhaupt die beteiligten
Parteien und die Richterin. Der Autor hatte sie auf jeden Fall nicht,
sonst würde er so nicht schreiben. Das ist der kleine, aber feine
Unterschied.
Link:
http://www.zeit.de/2004/51/Essay_Daschner
Gruß
NetReaper
P.S.: Es schadet nie, den Link zu einer Quelle mit anzugeben
(besonders im Internet), es sei denn, man möchte den Lesern bewußt
Informationen über die Quelle vorenthalten. In diesem Fall gab die
Quelle weitaus mehr her, als es zunächst den Anschein hatte.
> In der Nr.51 der "Die Zeit" steht ein Artikel von Volker Erb, einem
> Strafrechtslehrer an der Uni Mainz.
>
> Auszug:
>
> "[...]Sie ist im Gesetz geregelt. Wer einen Menschen entführt,
> schafft eine sogenannte Notwehrlage, die so lange andauert wie der
> Freiheitsentzug des Opfers. In dieser Situation erlaubt Paragraf 32
> unseres Strafgesetzbuches (StGB) grundsätzlich jedes Vorgehen
> gegenüber dem Entführer als "Angreifer", das zur Abwendung des
> Angriffs (also zur Befreiung des Opfers) "erforderlich" ist..."
Soweit richtig, aber unvollständig.
weiterer Auszug:
"(...)Kann sich Wolfgang Daschner also darauf berufen? Dann müssten
seine Handlungen im Sinne des Gesetzes "erforderlich" gewesen sein -
mit anderen Worten: ohne Alternative. Diese Frage lässt sich zwar
ohne detaillierte Faktenkenntnis nicht mit letzter Sicherheit
beantworten.(...)"
Aha.
Die detaillierte Faktenkenntnis hatten wenn überhaupt die beteiligten
Parteien und die Richterin. Der Autor hatte sie auf jeden Fall nicht,
sonst würde er so nicht schreiben. Das ist der kleine, aber feine
Unterschied.
Link:
http://www.zeit.de/2004/51/Essay_Daschner
Gruß
NetReaper
P.S.: Es schadet nie, den Link zu einer Quelle mit anzugeben
(besonders im Internet), es sei denn, man möchte den Lesern bewußt
Informationen über die Quelle vorenthalten. In diesem Fall gab die
Quelle weitaus mehr her, als es zunächst den Anschein hatte.