Da muss mal wieder wer in die unterste Schublade von plumpen
Vergleichen greifen, um sein Gutmenschentum zu untermalen. Der
Erwähnung der "ehrenwerten Motiven" muss gleich Abu Ghraib
gegenübergestellt werden, damit man nicht weiter darauf einzugehen
braucht. Natürlich, wenn man tatsächlich auf die Zwangslage eingehen
würde, in der Daschner sich befand, dann wäre man gezwungen,
differenzierter zu Argumentieren und könnte nicht mehr so leicht aus
Empörung und Stimmungsmache einen Artikel zusammenschustern.
Ist dem Autor (und allen, die sich über das "milde" Urteil aufregen),
vielleicht der Begriff "Notwehr" geläufig? Wenn unter gewissen
Umständen sogar Tötung als Notwehr entschuldbar ist, warum soll es
dann für Androhung von Gewalt nicht gelten? Eine Logik kann ich
dahinter nicht erkennen, nur pseudomoralisches Getue.
Vergleichen greifen, um sein Gutmenschentum zu untermalen. Der
Erwähnung der "ehrenwerten Motiven" muss gleich Abu Ghraib
gegenübergestellt werden, damit man nicht weiter darauf einzugehen
braucht. Natürlich, wenn man tatsächlich auf die Zwangslage eingehen
würde, in der Daschner sich befand, dann wäre man gezwungen,
differenzierter zu Argumentieren und könnte nicht mehr so leicht aus
Empörung und Stimmungsmache einen Artikel zusammenschustern.
Ist dem Autor (und allen, die sich über das "milde" Urteil aufregen),
vielleicht der Begriff "Notwehr" geläufig? Wenn unter gewissen
Umständen sogar Tötung als Notwehr entschuldbar ist, warum soll es
dann für Androhung von Gewalt nicht gelten? Eine Logik kann ich
dahinter nicht erkennen, nur pseudomoralisches Getue.