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  • NetReaper

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eben. meine Rede.

cuthbert schrieb am 21. Dezember 2004 2:26

> entweder ist der satz von der unantastbarkeit der menschenwürde für
> mich unter ALLEN umständen bindend, auch wenn es mich sachlich
> möglicherweise an der aufklärung eines verbrechens hindern mag, oder
> ich halte den mund von menschenwürde. der satz von der
> unantastbarkeit muß unbedingte gültigkeit haben oder er hat gar
> keine, ist er nur geschwätz und ideologie. was der gegner oder feind
> oder rechtsbrecher tut, darf mir nicht die regeln vorgeben, auch wenn
> er möglicherweise dadurch in einen taktischen vorteil gerät. den
> sonst werden meine regeln auch zur: taktik.

Uneingeschränkte Zustimmung. 
In allerletzter Konsequenz gipfelt diese Entscheidung in folgendem:

Die Situation des Opfers und dessen Menschenwürde sind für die
Folterfrage nicht relevant. Ich sehe die Menschenwürde und das
Folterverbot bei solch einem Gefangenen als ein Absolut an, das sich
nicht relativieren läßt. Und zwar durch Nichts.

"Ein bisschen Folter hin und wieder" funktioniert nicht. 
Entweder man entscheidet sich für die Folter oder man entscheidet
sich gegen die Folter. Mit den dementsprechenden schmerzhaften
Konsequenzen. Einfach ist keine der Entscheidungen. Ein Drahtseilakt
ist unmöglich.

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