EmDee schrieb am 04.01.2021 22:40:
Der Fall des gefolterten Gäfgen (die Androhung von Folter ist Folter, nach dem Regeln der Inquisition "die erste Stufe der Pein") ist ein gutes Beispiel für ein "diesen Fall gibt es nicht". Die Täterschaft des Folteropfers war wahrscheinlich, aber nicht gesichert, ein "kleines, unschuldiges Mädchen" - in diesem Fall ein "kleiner unschuldiger Junge" konnte nicht gerettet werden. Dafür hat es fast dafür gesorgt, das der jetzt verurteilte Täter - Gäfgen - fast nicht verurteilt werden konnte.
1) Doch, seine Täterschaft stand mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit fest. Dass dieses Schwein (und nicht Opfer) den Jungen schon umgebracht hatte, konnten die Polizisten nicht wissen. Deshalb hätte ich als Vater des Opfers dieser Figur persönlich die Fingernägel gezogen um herauszufinden, wo mein Kind steckt.
2) Dass es einem Schwein wie Gäfgen gelingen konnte, auch noch auf Entschädigung zu klagen, weist m.E. eher auf die eklatanten Defizite in unserem Rechtssystem hin.
Und: wir wissen, ganz unabhängig von offensichtlich auch bei Ihnen bestehenden Rachefantasien, dass Gesellschaften mit einem auf "Rache" basierenden Justizsystem eine im Vergleich zu unserem System eine erheblich höheren Anteil an Gewaltkriminalität besitzen, Folter also gesamtgesellschaftlich eher einen negativen Effekt auf Sicherheit haben dürfte.
Echt? Gibt es für diese Behauptung Belege? Ich weiss das zumindest nicht ohne weiteres.
Und zum Theme "Rachefantasien". Das ist schon lustig, dass die Verfechter des sogenannten aufgeklärten Rechtsstaates sich damit zufrieden geben, wenn der Staat an den verurteilten Verbrechern Rache übt, indem er sie an den Rechtsgütern Eigentum und Freiheit schädigt. Dies dient explizit nicht dazu, den ursprünglich Geschädigten einen Ausgleich zu verschaffen (höchstens als Nebeneffekt) sondern dazu, den "Rechtsfrieden" wiederherzustellen.
Mit anderen Worten: Das Rechtssystem, dass dem Normalbürger und -arbeiter ohnehin ziemlich schädliche Lebensbedingungen diktiert (und für die meisten Verbrechen erst die Voraussetzung schafft), dieses Rechtssystem schert sich einen Scheißdreck um die Frage, wie die Opfer solch kranker Kreaturen wie Gäfgen in dem Prozess der Ermittlung, Aufarbeitung und Bestrafung vorkommen.
Rechtsgut gesichert, Opfer tot - oder bis ans Lebensende traumatisiert. Und der Täter macht das juristische (!) Staatsexamen. Wo da der zivilisatorische Fortschritt gegen über einem befreienden Genickschuss sein soll, erschliesst sich mir nicht.
pictavium
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.01.2021 23:52).