Versetzt Euch mal in dieses Szenario:
Ihr seid durch irgendwelche Umstände verdächtig, ein Verbrechen begangen zu haben oder darin verwickelt zu sein. Und für dieses Verbrechen ist die Anwendung der Folter zum Zwecke der "Infomationsgewinnung" zulässig.
Euer Problem ist nur, ihr seid unschuldig und nur durch Zufall dort hineingeraten. Ihr wisst nichts darüber. Gar nichts.
Aber niemand der verhörenden Beamten glaubt Euch.
Und dann beginnt die Folter.....
JEDER, der sich für die Anwendung von Folter ausspricht, sollte sich dieser Möglichkeit bewußt und muss damit explizit einverstanden sein.
Und nach ein paar Tagen (oder Wochen) Folter werdet Ihr mit Sicherheit anders darüber denken......