Ansicht umschalten
Avatar von Maxim Issajew
  • Maxim Issajew

mehr als 1000 Beiträge seit 12.04.2018

Denken wir das einmal zu Ende:

hubid schrieb am 03.01.2021 19:07:

Im Gegensatz zu den meisten Postern hier finde ich die Fragestellung durchaus interessant, allerdings halt auch ziemlich verstaubt. Beantwortet wurde sie nämlich bereits ziemlich oft, und das auch durch weisere Leute als uns hier.

Aus meiner persönlichen Sicht ist die Antwort ziemlich simpel:

1) Nehmen wir an, mein Kind wäre entführt worden, der Entführer gefasst und schweigt. Würde ich ihn foltern, um mein Kind zu retten? Aber natürlich würde ich das tun, selbst dann, wenn ich nicht zu 100% sicher wäre, dass der Gefolterte die Frage überhaupt beantworten kann. Und ich würde in Kauf nehmen, dass ich dann halt die Rettung meines Kindes mit Knast bezahle. Wer nicht bereit ist, selbst ein Opfer zu bringen, der darf erst recht nicht andere Menschen opfern.

2) Würde ich befürworten, dass das Gesetz vorsieht, dass die Exekutive Menschen foltern darf, um an wichtige, lebensrettende Informationen zu gelangen? Aber natürlich nicht. Zu gross die Gefahr, die von einer solchen Erlaubnis ausgehen würde, zu gering der Nutzen, zu schwierig die Definition, wann eine solche extreme Massnahme überhaupt zulässig sein könnte.

Die Falle der Fragestellung auch wieder durch den ARD ist, persönliche Betroffenheit mit objektiver, sachlicher Erwägung zu vermischen.

Wenn sich herausstellt, dass Sie in grandioser Selbstüberschätzung den falschen gefoltert haben, dann dürfen selbstverständlich auch Sie gefoltert werden. So als ausgleichende Gerechtigkeit. Und da Sie ja einen vollkommen Unschuldigen heimtückisch und grausam gequält haben, steht dessen Famile frei, auch ein Familienmitglied von Ihnen zu foltern. Ihre Tochter beispielsweise.

Und schwups sind wir wieder bei der albanischen Blutrache.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten